Hier finden Sie hoffentlich erste Antworten auf Fragen, die Sie vielleicht haben:

Wenn Ihre Frage nicht in der Liste war oder Sie ergänzende Fragen haben, schreiben Sie uns gerne eine Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

Dr. Ralf Nolten MdL
Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

CDU
Angela Erwin MdL CDU
FDP Landtagsfraktion NRW FDP
Dr Christos Katzidis MdL
Innenpolitischer Sprecher der CDU-Landtagsfraktion
CDU
Martina Hannen MdL FDP
Elisabeth Müller-Witt MdL SPD
Susanne Schneider MdL
Sprecherin für Gesundheit und Pflege
FDP
Bündnis 90/Die Grünen Landtagsfraktion NRW Grüne
AfD Landtagsfraktion NRW AfD
Axel Kwet
Geschäftsführer der DGHT
-
Dr. Christian Blex
Sprecher des Ausschusses für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz
mit interessantem Link
AfD
Jörn Blöming CDU
Bianca Winkelmann
Sprecherin des Ausschusses für Umwelt, Natur- und Verbraucherschutz
CDU

Anforderungen für die Haltung von Giftschlangen

Überarbeitungsstand: 25.02.2019

1.   Persönliche Voraussetzungen des Giftschlangenhalters

Die Haltung und Zucht von Gifttieren ist nicht einheitlich geregelt und unterliegt nicht zuletzt auch den Gesetzen und Vorschriften einzelner Bundesländer bzw. Kantone. Diese Vorschriften können mitunter recht kompliziert sein und stehen teilweise in Bezug zueinander.

Aus diesem Grund ist es nicht möglich eine generelle Empfehlung zu erstellen.

Grundsätzlich gilt es aber folgende Punkte zu beachten:

  • Volljährigkeit und gesundheitliche Handicaps

Der Gifttierhalter muss volljährig sein und sollte keine gravierenden physischen und psychischen Handicaps haben.

  • Polizeiliches Führungszeugnis

In einigen Bundesländern / Kantonen ist die Haltung von Gifttieren (im gesetzlichen Sprachgebrauch fällt das oft auch unter den Oberbegriff „Gefahrtierhaltung“) genehmigungs-pflichtig. In manchen Bundesländern wird diese Genehmigung nicht ohne vorherige Beibringung eines polizeilichen Führungszeugnisses erteilt.

  • Sachkundenachweis / Fachkundenachweise

Für die Haltung und Zucht von Tieren in Terrarien werden zusätzlich durch Tierschutzgesetze und Vorschriften von Behörden im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens auch Sach- und Fachkundenachweise von jedem einzelnen Tierhalter vor einer Genehmigung der Haltung und Zucht eingefordert.

Weitere Informationen zum Thema Sachkunde- bzw. Fachkundenachweis finden Sie hier.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie die für Sie zutreffende Gesetzeslage ist, helfen wir Ihnen gerne weiter: Nehmen Sie Kontakt mit uns auf: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Wo immer es machbar ist, sollten Sie sich vor der Anschaffung des ersten Gefahrtieres mit erfahrenen Kollegen austauschen und möglichst mit dieser Person kleinere praktische Erfahrungen in der Gefahrtierpflege sammeln.

  • Serumnachweis

Eine rechtliche Verpflichtung zum Nachweis eines Zugangs gibt es ausser in der Schweiz nicht. Die Praxis der letzten Jahre zeigt aber, dass die Genehmigungsbehörden einzelner Bundesländer mit Nachdruck den Nachweis von Serum einfordern, oder aber die Mitgliedschaft in einer Serumgemeinschaft, sofern Serum für die gehaltene(n) Art(en) hergestellt wird.

Sie als Gifttierhalter können dem entgehen, in dem Sie entweder selbst Serum vorhalten oder über die Mitgliedschaft im Serum-Depot Deutschland e. V. sind.
Ergänzender Hinweis für die Bürger aus der Schweiz: Hier ist der Nachweis des Zugangs zu Serum gesetzlich geregelt.

2.   materielle Anforderungen

   a) räumliche Anforderungen:

  • Empfehlenswert: separater, abschließbarer Raum, der nicht zu Wohnzwecken dient
  • Wanddurchbrüche für Gas, Wasser-, Elektroinstallation, Lüftung) sind dicht verschlossen, so dass ein ggf. aus dem Terrarium entkommenes Tier den Raum nicht verlassen kann
  • hydraulischer Türschließer, so dass ein unbeabsichtigtes Offenlassen der Tür verhindert wird.
  • Hinweisschild zur Gifttierhaltung von außen sichtbar an der Zugangstür angebracht
  • Tür mit Glaseinsatz, so dass man vor Betreten des Gifttierzimmers ggf. erkennen kann, ob sich Gifttiere frei im Raum bewegen. Alternativ auch Raumüberwachung per Webcam

   b) Sicherheitsanforderungen an die Terrarien

  • Bei Glasterrarien bzw. Terrarien mit Glasscheiben: Glasstärke mindestens 4 mm je
     nach Größe, besser 6 mm

  • Bei Schiebescheiben:

          Überlappung der Scheiben mind. 20 mm

          Abstand der Scheiben an der Überlappungsstelle max. 2-3 mm.

          Umlaufende Schiebeschienen, auch vertikal, so dass keine Spaltmaße
          vorhanden sind.

  • Terrarienschlösser

    Sind die Terrarien nicht in einem separaten, abschließbaren Raum untergebracht,
    müssen sie gegen unbeabsichtigtes Öffnen gesichert sein. Das heißt:

    Bei Zahnstangenschlössern: Zahnstange auf ein Minimum gekürzt.

    Bei Haltung in sog. Terrarienracks mit Einschubsystem ist es ausreichend, wenn die
    jeweilige Rackreihe durch ein über die ganze Reihe gehendes Schließsystem für
    alle Terrarien der Reihe ausgerüstet ist.
  • Schlupfkästen

    Schlupfkästen werden von vielen Schlangenarten gerne angenommen und sind eine
    gute Möglichkeit, Tiere zur Fütterung zu separieren oder um Reinigungsarbeiten im
    Terrarium gefahrlos durchführen zu können.

  • Terrarienabmessungen

    Die Terrarienabmessungen müssen den Mindestanforderungen genügen. Ein größerer
    Behälter ist aber auch ein Sicherheitsaspekt, denn angemessener Abstand zum Tier
    schafft Sicherheit für den Pfleger und gibt dem Tier auch eine gewisse Sicherheit, weil
    es sich in einen Unterschlupf zurückziehen kann.

   c) Dokumentation

Für den Notfall (der Gifttierhalter ist nicht anwesend oder bei Bissfall) sollte unbedingt
eine Auflistung des Komplettbestandes der Gifttiere vorhanden sein, damit Nothelfer
sich schnell und gefahrlos einen Überblick verschaffen können, welche Tiere
vorhanden sind und in welchen Terrarien sie in welcher Stückzahl untergebracht sind.

       Bitte denken Sie auch daran, dass je nach Gifttier im Bissfalle ein mehrwöchiger
       Krankenhausaufenthalt die Folge sein kann. Bestimmen Sie deshalb eine oder
       mehrere geeignete Personen für die vertretungsweise Pflege der Tiere.


       Eine solche Tierbestandsliste stellt der Serum-Depot Deutschland e. V. unentgeltlich
       zur Verfügung. Diese Liste kann von den Mitgliedern des SDD e. V. gleichzeitig auch
       für Tierbestandsmeldungen genutzt werden.


       Die Liste muss folgende Angaben enthalten

       - Behälternummer
       - Anzahl der Tiere im Behälter
       - wissenschaftlicher Name der Tierart: Gattung und Art

       Darüber hinaus muss an jedem Terrarium eine Beschriftung mit den gleichen
       Angaben angebracht sein.Terrarienkarten zum selbstausfüllen sind beim SDD e. V.
       erhältlich.
       Weitere Informationen zu Terrarienkartenkarten finden Sie hier.

   d) Werkzeuge

      Es müssen folgende Werkzeuge vorhanden sein, größenmäßig angepasst an die
      gepflegten Arten:

      -
verschieden große Schlangenhaken
      - Pinzetten in verschiedener Größe und Form
      - verschieden große Greifzangen
      - verschließbare Behältnisse z.B. Kunststoffbehälter oder -tonnen, um Tiere z.B. bei
        größeren Reinigungsarbeiten im Terrarium sicher „zwischenzulagern“
      - Plexiglasrohre in verschiedenen Durchmessern und Längen zur einfachen und
        relativ gefahrlosen Fixierung von Giftschlangen

 

Sachkundenachweis? - Fachkundenachweis?

Was ist das und wofür benötigt der Terrarianer solche Nachweise?

Generell wird unterschieden zwischen dem Sachkundenachweis Terraristik und dem Sachkundenachweis für Gefahrtiere. Beides wird oft auch als Fachkundenachweis bezeichnet.

  • Sachkundenachweis Terraristik

Der Sachkundenachweis Terraristik bescheinigt ihnen, dass Sie die theoretischen und praktischen Kenntnisse für die Haltung von und den Umgang mit Terrarientieren haben. Inzwischen wird von den meisten Behörden unterstellt, dass Sie nicht geeignet sind Terrarientiere zu halten und züchten, wenn Sie diesen Nachweis nicht beibringen können.

Wir empfehlen den Sachkundenachweis Terraristik in jedem Fall, wenn Sie z. B. nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen geschütze Tiere halten und / oder Anfänger in der Terraristik sind. Den Sachkundenachweis Terraristik erlangen Sie in der Regel durch Teilnahme an einer eintägigen Schulung, an deren Ende eine kleine (multiple choice) Prüfung stattfindet.

Der Serum-Depot Deutschland e. V. bietet solche Schulungen selbst nicht an, da es genügend Anbieter gibt. Wir sind Ihnen aber gerne behilflich bei der Suche nach einem seriösen Schulungsanbieter. Kontakt unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .

  • Sachkundenachweis für Gefahrtiere

Der Sachkundenachweis für Gefahrtiere baut auf dem Sachkundenachweis Terraristik auf.

Als Gifttierhalter benötigen Sie schon aus Gründen der Absicherung von zivilrechtlichen Forderungen im worst case diesen Nachweis. Können Sie ihn nicht beibringen, öffnet das Behörden und Anderen Tür und Tor für Restriktionen und für finanzielle Anforderungen bis hin zu möglichen strafrechtlichen Konsequenzen für Sie.
(Beispiele: Das Entweichen einer jungen Nachzuchtkobra in Mülheim/NRW in 2010 oder die Beschlagnahme eines Tierbestandes mit sehr kostspieliger Zwangsunterbringung in einer Auffangstation in Gera in 2017)

  • Praktische Prüfung zur Gefahrtierschulung mit Nachweis

    Es gibt viele Prüfungseinrichtungen zur Gefahrtierschulung.


    Solche Schulungen werden auch als Online-Schulung angeboten. Davon raten wir dringend ab, weil der Umgang mit Giftschlangen online nicht zu erlernen ist und diese auch bei Behörden kaum anerkannt werden.
    Wir empfehlen dringend Präsenzschulungen, in denen Sie auch den tatsächlichen Umgang mit unterschiedlichen Giftschlangen erlernen.

    Wir als Serum-Depot Deutschland e. V. organisieren selbst keine solchen Schulungen, sondern kooperieren dazu mit der SKN. Die SKN ist ein Zusammenschluss der DGHT und des VDA zur Durchführung solcher Schulungen.

    Eine Übersicht der nächsten Gefahrtierschulungen entnehmen Sie bitte dieser Seite.



 

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.