Anforderungen für die Haltung von Giftschlangen
Überarbeitungsstand: 25.02.2019
1. Persönliche Voraussetzungen des Giftschlangenhalters
Die Haltung und Zucht von Gifttieren ist nicht einheitlich geregelt und unterliegt nicht zuletzt auch den Gesetzen und Vorschriften einzelner Bundesländer bzw. Kantone. Diese Vorschriften können mitunter recht kompliziert sein und stehen teilweise in Bezug zueinander.
Aus diesem Grund ist es nicht möglich eine generelle Empfehlung zu erstellen.
Grundsätzlich gilt es aber folgende Punkte zu beachten:
- Volljährigkeit und gesundheitliche Handicaps
Der Gifttierhalter muss volljährig sein und sollte keine gravierenden physischen und psychischen Handicaps haben.
- Polizeiliches Führungszeugnis
In einigen Bundesländern / Kantonen ist die Haltung von Gifttieren (im gesetzlichen Sprachgebrauch fällt das oft auch unter den Oberbegriff „Gefahrtierhaltung“) genehmigungs-pflichtig. In manchen Bundesländern wird diese Genehmigung nicht ohne vorherige Beibringung eines polizeilichen Führungszeugnisses erteilt.
- Sachkundenachweis / Fachkundenachweise
Für die Haltung und Zucht von Tieren in Terrarien werden zusätzlich durch Tierschutzgesetze und Vorschriften von Behörden im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens auch Sach- und Fachkundenachweise von jedem einzelnen Tierhalter vor einer Genehmigung der Haltung und Zucht eingefordert.
Weitere Informationen zum Thema Sachkunde- bzw. Fachkundenachweis finden Sie hier .
Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie die für Sie zutreffende Gesetzeslage ist, helfen wir Ihnen gerne weiter: Nehmen Sie Kontakt mit uns auf:
Wo immer es machbar ist, sollten Sie sich vor der Anschaffung des ersten Gefahrtieres mit erfahrenen Kollegen austauschen und möglichst mit dieser Person kleinere praktische Erfahrungen in der Gefahrtierpflege sammeln.
- Serumnachweis
Eine rechtliche Verpflichtung zum Nachweis eines Zugangs gibt es ausser in der Schweiz nicht. Die Praxis der letzten Jahre zeigt aber, dass die Genehmigungsbehörden einzelner Bundesländer mit Nachdruck den Nachweis von Serum einfordern, oder aber die Mitgliedschaft in einer Serumgemeinschaft, sofern Serum für die gehaltene(n) Art(en) hergestellt wird.
Sie als Gifttierhalter können dem entgehen, in dem Sie entweder selbst Serum vorhalten oder über die Mitgliedschaft im Serum-Depot Deutschland e. V. sind.
Ergänzender Hinweis für die Bürger aus der Schweiz: Hier ist der Nachweis des Zugangs zu Serum gesetzlich geregelt.
2. materielle Anforderungen
a) räumliche Anforderungen:
- Empfehlenswert: separater, abschließbarer Raum, der nicht zu Wohnzwecken dient
- Wanddurchbrüche für Gas, Wasser-, Elektroinstallation, Lüftung) sind dicht verschlossen, so dass ein ggf. aus dem Terrarium entkommenes Tier den Raum nicht verlassen kann
- hydraulischer Türschließer, so dass ein unbeabsichtigtes Offenlassen der Tür verhindert wird.
- Hinweisschild zur Gifttierhaltung von außen sichtbar an der Zugangstür angebracht
- Tür mit Glaseinsatz, so dass man vor Betreten des Gifttierzimmers ggf. erkennen kann, ob sich Gifttiere frei im Raum bewegen. Alternativ auch Raumüberwachung per Webcam
b) Sicherheitsanforderungen an die Terrarien
- Bei Glasterrarien bzw. Terrarien mit Glasscheiben: Glasstärke mindestens 4 mm je nach Größe, besser 6 mm
- Bei Schiebescheiben:
Überlappung der Scheiben mind. 20 mm
Abstand der Scheiben an der Überlappungsstelle max. 2-3 mm.
Umlaufende Schiebeschienen, auch vertikal, so dass keine Spaltmaße vorhanden sind.
- Terrarienschlösser
Sind die Terrarien nicht in einem separaten, abschließbaren Raum untergebracht, müssen sie gegen unbeabsichtigtes Öffnen gesichert sein. Das heißt:
Bei Zahnstangenschlössern: Zahnstange auf ein Minimum gekürzt.
Bei Haltung in sog. Terrarienracks mit Einschubsystem ist es ausreichend, wenn die jeweilige Rackreihe durch ein über die ganze Reihe gehendes Schließsystem für alle Terrarien der Reihe ausgerüstet ist.
- Schlupfkästen
Schlupfkästen werden von vielen Schlangenarten gerne angenommen und sind eine gute Möglichkeit, Tiere zur Fütterung zu separieren oder um Reinigungsarbeiten im Terrarium gefahrlos durchführen zu können. - Terrarienabmessungen
Die Terrarienabmessungen müssen den Mindestanforderungen genügen. Ein größerer Behälter ist aber auch ein Sicherheitsaspekt, denn angemessener Abstand zum Tier schafft Sicherheit für den Pfleger und gibt dem Tier auch eine gewisse Sicherheit, weil es sich in einen Unterschlupf zurückziehen kann.
c) Dokumentation
Für den Notfall (der Gifttierhalter ist nicht anwesend oder bei Bissfall) sollte unbedingt eine Auflistung des Komplettbestandes der Gifttiere vorhanden sein, damit Nothelfer sich schnell und gefahrlos einen Überblick verschaffen können, welche Tiere vorhanden sind und in welchen Terrarien sie in welcher Stückzahl untergebracht sind.
Bitte denken Sie auch daran, dass je nach Gifttier im Bissfalle ein mehrwöchiger Krankenhausaufenthalt die Folge sein kann.
Bestimmen Sie deshalb eine oder mehrere geeignete Personen für die vertretungsweise Pflege der Tiere.
Eine solche Tierbestandsliste stellt der Serum-Depot Deutschland e. V. unentgeltlich zur Verfügung. Diese Liste kann von den Mitgliedern des SDD e. V. gleichzeitig auch für
Tierbestandsmeldungen genutzt werden.
Die Liste muss folgende Angaben enthalten
- Behälternummer
- Anzahl der Tiere im Behälter
- wissenschaftlicher Name der Tierart: Gattung und Art
Darüber hinaus muss an jedem Terrarium eine Beschriftung mit den gleichen Angaben angebracht sein.
d) Werkzeuge
Es müssen folgende Werkzeuge vorhanden sein, größenmäßig angepasst an die gepflegten Arten:
- verschieden große Schlangenhaken
- Pinzetten in verschiedener Größe und Form
- verschieden große Greifzangen
- verschließbare Behältnisse z.B. Kunststoffbehälter oder -tonnen, um Tiere z.B. bei
größeren Reinigungsarbeiten im Terrarium sicher „zwischenzulagern“
- Plexiglasrohre in verschiedenen Durchmessern und Längen zur einfachen und
relativ gefahrlosen Fixierung von Giftschlangen