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Änderung des GiftTierGesetzes NRW zum 01.01.2026

Das bisherige GiftTierG in NRW war befristet gültig bis zum 31.12.2025. Am 18.12.2025 wurde es durch den Landtag NRW in ein unbefristetes Gesetz mit weiteren Verschärfungen mit Gültigkeit ab 01.01.2026 umgewandelt. Damit ist die Haltung von Gifttieren in NRW praktisch komplett verboten

 

Ab dem 01.01.2026 gültiges Gesetz

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Historie:
Gesetzentwurf vom 09.07.2025 727 KB
Stellungnahmen dazu (Stand: 27.11.2025):
Stellungnahme Prof. Dr. Dr. Tade Rechtswissenschaftliche Fakultät Uni Bonn.pdf 678 KB
- Stellungnahme Bundesverband für fachgerechten Natur-, Tier, und Artenschutz e. V. 636 KB
- Stellungnahme citizen conservation gGmbH 
  gemeinnützige Organisation von Zoos und Privathaltern zur Erhaltung von bedrohten Arten 
739 KB
- Stellungnahme Pro Wildlife e. V.
  die einzige Stellungnahme, die den Gesetzentwurf befürwortet
1305 KB
- Stellungnahme Dr. med. vet. Nieters, Leitender Kreisveterinärdirektor, Coesfeld 699 KB
- Stellungnahme DGHT e. V. 1361 KB
- und letztlich unsere eigene Stellungnahme 
  in Verbindung mit dem Tierpark Hagenbeck, der EAZA (European Association of Zoos and Aquaria) und dem Aquazoo Düsseldorf
902 KB
Es liegen weitere Stellungnahmen gegen den Gesetzentwurf vor, auf deren Veröffentlichung wir an dieser Stelle verzichten

Und zum Abschluss noch die Empfehlung von Frau Dr. Patrizia Peill, Vorsitzende des
Ausschusses für Umwelt, Natus- und Verbraucherschutz, Landwirtschaft, Forsten und ländliche Räume
an den Landtag NRW vom 15.12.2025
 
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