Nein, die Krankenkassen übernehmen in aller Regel die Kosten für die Seren nicht, denn sie sind gesetzlich dazu nicht verpflichtet!
Krankenkassen übernehmen (zusammengefasst) i. d. R. Kosten für
- Leistungen, die der Vermeidung und Linderung von Krankheiten dienen
- Leistungen zur Empfängnisverhütung und zum Schwangerschaftsabbruch
- Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten
- Leistungen zur Behandlung von Krankheiten (*)
Damit ist grundsätzlich nur eine konventionelle Behandlung ohne Serum über die GKV abgedeckt.
Eine Ausnahme gilt bei dem Biss einer Kreuzotter, der einzigen in ganz Deutschland regelmäßig vorkommenden Giftschlange. Hier ist das entsprechende, ggf. monovalent wirksame Serum inkludiert, das zu diesem Zweck in den Notfalldepots der Landes-Apothekenkammern vorgehalten wird.
Seren gegen exotische Giftschlangen sind nach dem deutschen Arzneimittelgesetz keine zugelassenen Medikamente, die die GKV übernehmen müsste oder in Ihrem speziellen Falle auch übernehmen würde. Diese Seren müssen nach § 73 Abs. 3 Arzneimittelgesetz (AMG) aus den entsprechenden, i.d.R. außereuropäischen, Herstellungsländern importiert werden.
Die Finanzierung dieser Seren ist also im Prinzip eigenes „Privatvergnügen“, genauso, wie die Haltung der Giftschlangen selbst.
Seren werden deshalb in Deutschland wohl nirgendwo vorgehalten außer durch die verantwortungsbewussten Mitglieder im Serum-Depot.
(*) Weitere Informationen finden Sie auch hier: Bundesministerium für Gesundheit - Leistungskatalog der Krankenversicherung